Gesetzgebung
Sämtliche ab dem 15. Juni 2019 neu zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge, die von der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 betroffen sind, müssen mit einem «intelligenten Fahrtschreiber» ausgerüstet werden.
Montagestelle
- Programmierung und Prüfung
- Einbauschilder und Plaketten
- Werkstattkarte der 2. Generation (G2)
- Rückverfolgbare Plomben
- 1C-Schulung
Unternehmer
- Fahrtschreiber-Auslesegerät
- Unternehmenskarte (G2)
- Fahrtschreiber-Software
- Schulung im Umgang mit 1C - Fahrtschreibern
Software
- Software für Montagestelle
- Software für Unternehmer und Fahrer
- Software für Behörde