Steht eine behördliche ARV-Kontrolle an? – Wir helfen Ihnen gerne!

In der Schweiz werden bei ARV-pflichtigen Betrieben durch kantonale Behörden periodische ARV-Kontrollen durchgeführt. Beim Einreichen der geforderten Dokumente genügt es bei den Kontrollen meistens nicht nur die archivierten Fahrer- und Fahrzeugrohdaten auszuhändigen. Gestützt auf die gesetzliche Verordnung SR 822.221 (ARV-1, Art. 16) ist der der Arbeitgeber verpflichtet, anhand der verfügbaren Kontrollmittel die Bestimmungen über die Arbeits-, Lenk und Ruhezeit laufend zu überprüfen, einen Tätigkeitsnachweis zu erbringen.

Diese Tätigkeiten werden einerseits beim Einlesen der übermittelten Fahrerkarte direkt ins Archivsystem erfasst. Anderseits fliessen fahrzeugfremde Tätigkeiten nicht automatisch ins Archivsystem, sondern müssen nacherfasst werden. Vernachlässigt man diese Nacherfassungsarbeiten, entsteht bei der Datenaufbereitung für die ARV-Kontrolle Nachholbedarf.

Als geschätzter AM Tacho Web Kunde und gestützt auf unsere langejährige Erfahrung im Kompetenzzentrum Fahrtschreibersystem unterstützen wir Sie gerne in diesem Prozess und übernehmen auf Wunsch allfällige Datenaufbereitungen und -korrekturen in der AM Tacho Web 3-Archivierungslösung vor.

Nutzen Sie diese Gelegenheit und rufen Sie uns an. Unsere Experten erreichen Sie unter der Rufnummer 0848 349 100 oder via E-Mail . Nach einem kurzen Gespräch können wir zeitnah den Aufwand einschätzen und so Ihr persönliches Leistungsangebot zusammenstellen.

ARV-Kontrolle? Kein Problem! Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Ihr AM Tacho Web Support-Team