Der neue Fahrtschreiber kommt

Mit der Kontrolle der EU-Richtlinien zu Kabotage und Arbeitnehmerentsendung wird der Tachograph zukünftig völlig neue Kontrollfunktionen erhalten. Ab 21. 8. 2023 ist der neue Tachograph Pflicht in allen neu registrierten Nutzfahrzeugen über 3,5 t.

Stoneridge und Continental haben die Arbeit am intelligenten Tachographen der zweiten Generation begonnen. Durch die Veröffentlichung der Spezifikationen für die kommende Version des digitalen Fahrtenschreibers tritt das Team von Hard- und Softwareingenieuren, Rechts-, Logistik- und Politik-Experten in die nächste Phase der Entwicklung und Industrialisierung ein.

Die Fahrtschreiberhersteller sehen die Bedeutung des Fahrtschreibers als Instrument zur Erreichung gesellschaftlicher und verkehrspolitischer Ziele gestärkt. „Wir freuen uns sehr, dass die Europäische Kommission in ihrem Bemühen um faireren Wettbewerb auf den europäischen Strassen auf den Fahrtschreiber setzt“, sagt Matthias Kliché, Head of Legal Requirements im Geschäftssegment Commercial Vehicle Fleet Services bei Continental. „Damit erhält der digitale Tachograph zum ersten Mal in seiner bald hundertjährigen Geschichte eine Kontrollfunktion, die über die Erfassung von Arbeits- und Einsatzzeiten hinausgeht.“

Der intelligente Tachograph der kommenden Generation ist der technologische Ermöglicher für die Umsetzung wichtiger Richtlinien, die das Mobilitätspaket I festschreibt. Es handelt sich dabei insbesondere um die Kabotage und die Entsenderichtlinie für Arbeitnehmer im Transportgewerbe. Per Satellitenpositionssystem werden die in den Nutzfahrzeugen verbauten Tachographen künftig auch Grenzübertritte erfassen. Darüber hinaus wird die bisher optionale ITS-Schnittstelle verpflichtend, sodass, analog zur Kontrolle von Kabotage, künftig viele weitere Anwendungsfälle möglich werden. Dank der Fähigkeit des Tachographen, Daten in vertrauenswürdige, sichere und eindeutig zuzuordnende Daten zu verwandeln, entstehen Chancen, die weit über die Kontrolle politischer Vorgaben hinausgehen und etwa auch Microservices umfassen, die den Betreibern von Nutzfahrzeugflotten die Arbeit erleichtern.

Zeitleiste für die Einführung des intelligenten Tachographen der 2. Generation

 
08.2023
 
Alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit mehr als 3,5t zul. Gesamtgewicht müssen mit dem intelligenten Tachographen der 2. Generation ausgestattet sein.
 
12.2024
 

In allen Fahrzeugen mit mehr als 3,5t zul. GG müssen die alten analogen oder digitalen Tachographen ersetzt werden, wenn die Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden. Ausgenommen ist der intelligente Tachograph der 1. Generation.

 
09.2025
 
Auch Fahrzeuge mit mehr als 3,5t zul. GG, die mit dem intelligenten Tachographen der 1. Generation ausgestattet sind, müssen umgerüstet werden. Allerdings nur, wenn sie im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.
 
07.2026
 
Auch Nutzfahrzeuge mit zwischen 2,5t und 3,5t zul. GG müssen mit dem intelligenten Tachographen der 2. Generation ausgerüstet werden. Das gilt nur, wenn sie im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.

 

Einführung des intelligenten Fahrtschreibers

Die neuen EU-Regelungen führen dazu, dass in der Europäischen Union sämtliche ab dem 15. Juni 2019 neu zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge, die von der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 betroffen sind, mit einem «intelligenten Fahrtschreiber» ausgerüstet werden müssen. Die technischen Anforderungen an den «intelligenten Fahrtschreiber» sind im Anhang 1C der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 der Europäischen Kommission enthalten.

Die neue Verordnung (EU) Nr.165/2014 hat zum Ziel, das Fahrtschreibersystem insgesamt sicherer gegenüber Manipulationen zu machen, die Wirksamkeit und Effizienz der Kontrollen durch die Vollzugsbehörden zu verbessern und die Bedienung des Fahrtschreibers für die Benutzer zu vereinfachen. Mit der zunehmenden Digitalisierung im Verkehrssektor entstand auch das Bedürfnis, die vorhandenen Technologien zu vernetzen.

Damit die schweizerischen Transporteure weiterhin einen möglichst hindernisfreien Zugang zum europäischen Strassentransportmarkt haben, werden die neuen Fahrtschreiber in der Schweiz zeitgleich zur EU eingeführt.

Zeitplan

Im Februar 2014 wurde die Verordnung (EU) 165/2014 veröffentlicht, wodurch die Verordnung (EWG) 3821/85 des Rates aufgehoben und die Verordnung (EG) 561/2006 geändert wurde. Damit wurden die Anforderungen an intelligente Fahrtschreiber, ein Fernfrüherkennungssystem und eine Option für die Anbindung an intelligente Transportsysteme gestellt.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 der Kommission legt die Anforderungen zur Umsetzung der Verordnung (EU) 165/2014 einschliesslich Bau, Prüfung, Installation, Betrieb und Reparatur von 1C-Fahrtschreibern fest.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/502 der Kommission enthält weitere Änderungen zu (EU) 2016/799

Der Anhang 1C Fahrtschreiber tritt am 15 Juni 2019 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit dem intelligenten Fahrtschreiber ausgerüstet werden.

Neuerungen

  • Automatische Positionsbestimmung durch globales Navigationssatellitensystem (GNSS).
  • Fernabfragen via sichere Funkübertragung DSRC (Dedicated Short Range Communication).
  • Besserer Schutz vor Manipulation durch KITAS 4.0 Impulsgeber und neue Plomben.
  • Neue Werkstattkarte der zweiten Generation. Wird erst nach absolvierter spezifischer Ausbildung zum intelligenten Fahrtschreiber ausgestellt. 
  • Neue Fahrer- und Unternehmenskarten der zweiten Generation. Alte werden nach Ablauf durch neue ersetzt.
  • Neue Kontrollkarten der zweiten Generation für Vollzugsbehörden sind neu zwei Jahre gültig.
     

Kontrollbehörden muss es ermöglicht werden, über eine DSRC (Dedicated Short Range Communication) Antenne von der EU definierte, verschlüsselte Informationen am fahrenden Fahrzeug abzufragen. Wichtig: dabei werden fahrerbezogene Daten wie Lenk- und Ruhezeiten jedoch nicht übertragen. Bei Unregelmässigkeiten können Fahrzeuge zur genaueren Kontrolle angehalten werden.

Alle Fahrtschreibersysteme bieten eine neuartige, an der Windschutzscheibe verbaute DSRC-Antenne, deren Funktionalität im Tachographen integriert wurde.

Übersicht über unser DSRC-Produktesortiment

GNSS - Globales Navigationssatellitensystem

In der Technologie des intelligenten Fahrtschreibers (iDFS) hat sich einiges getan. So verfügt die neue Fahrtschreibergeneration über eine automatische Positionsbestimmung durch ein globales Satellitenpositionssystem GNSS (Galileo, GPS, Glonass), welche die Positionsdaten des Fahrzeuges bei Arbeitsbeginn und -ende sowie jeweils nach drei Stunden Lenkzeit aufzeichnen.
Der Fahrer muss das Land aber trotzdem bei Arbeitsbeginn und -ende bestätigen. 

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