Die neue 1C-Fahrerkarte funktioniert mit allen digitalen Fahrtschreibern und zeichnet aus den 1C-Fahrtschreibern den neuen 1C-Datensatz auf, z. B. GNSS, und Aufzeichnung neuer Ereignisse und Fehler.

Eine 1B-Fahrerkarte funktioniert in einem 1C-Fahrtschreiber, zeichnet jedoch nur den 1B-Datensatz auf.

Die  aktuelle 1B-Fahrerkarteist bis zu ihrem Ablauf gültig und muss nicht bis am 05.06.2019 durch eine 1C-Fahrerkarte ersetzt werden. Bei Erneuerung Ihrer Karte wird automatisch eine neue Karte der zweiten Generation ausgestellt. So werden m Laufe der Zeit alle 1B-Fahrerkarten durch 1C-Fahrerkarten ersetzt.

Die 1C Fahrerkarten werden seit Ende März 2019 ausgegeben.

Zur Kennzeichnung der 1C-Fahrerkarten ist auf der Vorderseite in der linken unteren Ecke der Aufdruck "2G" sichtbar (Karte der 2. Generation).

Die Karten für das iDFS-System können direkt beim Bundesamt für Strassen (Astra) bestellt werden.

Mechaniker müssen eine Werkstattkarte der zweiten Generation erwerben, um mit dem intelligenten Fahrtschreiber arbeiten zu können. Diese neue Werkstattkarte wird nur ausgestellt, wenn eine spezifische Ausbildung zum intelligenten Fahrtschreiber absolviert wurde.

Falls Sie eine Werkstattkarte Generation 2 mit Gültigkeit ab Bestelldatum möchten, obwohl noch eine gültige Werkstattkarte Generation 1 vorhanden ist, müssen Sie eine neue Karte beantragen. In diesem Fall muss die noch gültige Werkstattkarte der Generation 1 zurückgesandt werden.

Um Gesuche und Meldungen für Fahrtschreiberkarten einzugeben, benötigen Sie beim Bundesamt für Strassen (Astra) ein Anmeldekonto.

Werkstattkarte bestellen

Falls Sie kein Konto besitzen, wenden Sie sich an die Zulassungsstelle der Eidgenössischen Zollverwaltung: www.zls.admin.ch